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Kosten

Taxitarif der Stadt Ansbach, gültig ab 01.08.2019

Mindestfahrpreis

Der Mindestfahrpreis (Grundgebühr) beträgt derzeit einschliesslich der ersten Schalteinheit 3,50 €. Die Schalteinheit beläuft sich auf 0,20 € . Eine Anfahrtsgebühr wird nicht erhoben.

Kilometer

Der Kilometerpreis beträgt an den Werktagen
von 06:00 - 22:00 Uhr für :
-den 1. Kilometer 2,15 € ; dies entspricht 0,20 € je 93 m ;
-den 2. Kilometer 2,05 € ; dies entspricht 0,20 € je 97,6 m ;
-den 3. bis 10. Kilometer 1,85 € ; dies entspricht 0,20 € je 108,1 m ;
-ab dem 11. Kilometer 1,65 € ; dies entspricht 0,20 € je 121 m ;

an den Werktagen von 22:00 - 06:00 Uhr sowie an Sonn-und Feiertagen
von 00:00 - 24:00 Uhr für :
-den 1. Kilometer 2,45 € ; dies entspricht 0,20 € je 81,6 m ;
-den 2. Kilometer 2,35 € ; dies entspricht 0,20 € je 85,1 m ;
-den 3. bis 10. Kilometer 2,15 € ; dies entspricht 0,20 € je 93 m ;
ab dem 11. Kilometer 1,85 € ; dies entspricht 0,20 € je 108 m ;

Wartezeit

Der Zeitpreis beträgt einheitlich an allen Tagen unabhängig
von der Uhrzeit während der Ausführung eines
Beförderungsvertrages sowie bei verkehrsbedingter
Unterschreitung der Umschaltgeschwindigkeit 30,00 € je Stunde ;
dies entspricht 0,25 € je 30,0 Sekunden bzw. 0,50 € je Minute .

Zuschläge

Für die Benutzung von Kombifahrzeugen wird ein Zuschlag in Höhe von € 3,00 und für Grossraumfahrzeuge in Höhe von € 5,00 erhoben.
Dies gilt nur, wenn die Fahrzeugart vom Kunden gefordert wird.

Ihr freundlicher Rollstuhlfahrdienst in Ansbach